Kfz-Steuer-Rechner
Nach Hubraum, CO₂ und Erstzulassung – inkl. Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035.
Kfz-Steuer pro Jahr
98 €
wird jährlich im Voraus per Lastschrift eingezogen
- Pro Monat
- 8,17 €
- Hubraum-Anteil
- 30 €
- CO₂-Anteil
- 68 €
So setzt sich die Steuer zusammen
Erstzulassung ab 2021: Hubraum plus progressiver CO₂-Zuschlag über 95 g/km.
- Hubraum 1.498 cm³: 15 × 2,00 €
- 30,00 €
- CO₂ 96–115 g: 20 × 2,00 €
- 40,00 €
- CO₂ 116–135 g: 13 × 2,20 €
- 28,60 €
- Kfz-Steuer pro Jahr (abgerundet)
- 98 €
Steuer nach CO₂-Ausstoß
Gleicher Hubraum (1.498 cm³), gleiche Erstzulassung. Der Punkt markiert dein Auto.
CO₂ in g/km (WLTP)
CO₂-Staffel seit 2021
Jedes Gramm über 95 g/km kostet – je höher der Ausstoß, desto teurer das einzelne Gramm.
- 96–115 g2,00 €/g
- 116–135 g2,20 €/g
- 136–155 g2,50 €/g
- 156–175 g2,90 €/g
- 176–195 g3,40 €/g
- ab 196 g4,00 €/g
Berechnung nach § 9 KraftStG, Stand Oktober 2026. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Hauptzollamts. Nicht berücksichtigt: Wohnmobile, H-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Sonderfälle wie Umrüstungen.
Kfz-Steuer: welche Regel gilt für dein Auto?
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz kennt für Pkw je nach Datum der Erstzulassung drei Systeme. Wer einen jungen Gebrauchten kauft, übernimmt das System, das bei der ersten Zulassung galt.
- Ab 2021: Hubraum (2 € bzw. 9,50 € je angefangene 100 cm³) plus progressive CO₂-Staffel über 95 g/km nach WLTP.
- 07/2009 bis 2020: gleicher Hubraum-Satz plus pauschal 2 € je Gramm über 120 g (bis 2011), 110 g (2012–2013) bzw. 95 g (ab 2014).
- Bis 06/2009: nur Hubraum, der Satz hängt von der Schadstoffklasse ab (z. B. 6,75 € für Euro-4-Benziner).
Elektroautos sind bis zu zehn Jahre befreit, längstens bis Ende 2035. Danach wird nach Gewicht besteuert – halbiert. Rechtsgrundlage: § 9 und § 3d KraftStG. Den verbindlichen Bescheid erhältst du nach der Zulassung vom Hauptzollamt.